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   OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 11 Wx 29/97   

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https://dejure.org/1998,10442
OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 11 Wx 29/97 (https://dejure.org/1998,10442)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.01.1998 - 11 Wx 29/97 (https://dejure.org/1998,10442)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - 11 Wx 29/97 (https://dejure.org/1998,10442)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 523
  • Rpfleger 1998, 255
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.09.1990 - 1 W 4084/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.01.1998 - 11 Wx 29/97
    Der Arrest ist vielmehr in das gesamte Vermögen des Schuldners vollstreckbar (KG Rpfleger 1991, 126).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Es kann jedoch dahinstehen, ob die Klägerin das Vertragswerk gestellt hat und deshalb Verwenderin ist, zu deren Lasten die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen ist, denn der hier in Rede stehende § 4 Nr. 3 VOB/B [(vgl. unten c) cc)] hält der Inhaltskontrolle stand (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 523).
  • OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15

    Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken

    Diese gesetzliche Regelung bringt zum Ausdruck, dass die Vollziehungsfrist als gewahrt anzusehen ist, wenn der Gläubiger durch den Antrag auf Arrestvollziehung alles seinerseits Mögliche und Erforderliche getan hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 523).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19

    Grundbuchsache: Anwendbarkeit der Vollziehungsfrist einer einstweiligen Verfügung

    Diese Regelung bringt zum Ausdruck, dass die Vollziehungsfrist als gewahrt anzusehen ist, wenn der Gläubiger durch den Antrag auf Vollziehung alles seinerseits Mögliche und Erforderliche getan hat (vgl. OLG München, FGPrax 2016, 11; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 523).
  • LG Bonn, 04.11.2003 - 4 T 47/03

    Immunitätsverzicht

    Ein Antrag auf Vollzug eines Arrests ist nur dann nicht fristwahrend, wenn ein vollstreckungsrechtliches Eintragungshindernis besteht (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 523, 524).
  • LSG Thüringen, 21.11.2007 - L 9 AS 844/07

    Statthaftigkeit der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung bei Fristablauf

    Insofern ist es unerheblich, dass der Gesetzeszweck des § 929 Abs. 2 ZPO (auch) in einem Schuldnerschutz liegt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 1998 - Az.: 11 Wx 29/97, nach juris: Schutz vor einer überraschenden Vollstreckung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen; Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Auflage 2007, § 929 Rdnr. 2).
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